Maßnahmen zur Sicherstellung des westlichen Hochwasserschutzes im Bereich des Wachenheimer Baches oberhalb des Burgtalweihers.
Der Stadtbereich von Wachenheim ist im westlichen Zulaufbereich des Wachenheimer Baches gegen Hochwasser zu schützen.
Hier sind zwei aufeinander folgende Becken und ein nachgeschalteter Weiher angeordnet, die gemäß Stauanlagenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als Stauanlagen der Klasse S3 einzuordnen. Sie sind den Bestimmungen der DIN 19700 zu unterwerfen. Eine entsprechende Stauanlagenschau zeigte, dass für diese Anlage gemäß § 78 LWG Handlungsbedarf besteht und sie die DIN 19700 anzupassen und nach dieser DIN zu unterhalten und zu betreiben ist.
Für die Anlage ergibt sich zwingender Handlungsbedarf, sowohl zur Sicherstellung der für einen einwandfreien Betrieb intakten Einrichtungen als auch für die bei Extremsituationen möglichen Belastungssituationen von Systemkomponenten. Daneben besteht gleichfalls die Notwendigkeit zur Verbesserung der für einen ausreichenden Rückhalt erforderlichen Rückhaltevolumina.